FREIZEITWOHNSITZ

Wichtige Regelungen und rechtliche Rahmenbedingungen

Das Thema Freizeitwohnsitze in Tirol ist seit Jahren ein viel diskutiertes Thema, insbesondere in Bezug auf Widmungen und gesetzliche Vorgaben. In Tirol gibt es rund 16.000 offiziell gewidmete Freizeitwohnsitze, doch neue Widmungen sind kaum noch möglich. Viele Kaufinteressenten und Eigentümer sind unsicher, welche Nutzung zulässig ist und welche rechtlichen Konsequenzen bei Verstoßen drohen.

Hier erfahren Sie alles Wichtige zur Freizeitwohnsitzregelung in Tirol und welche Faktoren Sie beim Kauf oder der Nutzung einer Immobilie beachten sollten.
Freizeitwohnsitz in Tirol
Was ist ein Freizeitwohnsitz? +
Ein Freizeitwohnsitz ist eine Immobilie, die nicht für den dauerhaften Wohnbedarf genutzt wird, sondern ausschließlich für Erholungszwecke dient – beispielsweise während des Urlaubs, an Wochenenden oder saisonal. In Tirol darf eine Immobilie nur dann als Freizeitwohnsitz genutzt werden, wenn sie offiziell dafür gewidmet ist.
Darf jede Immobilie als Freizeitwohnsitz genutzt werden? +
Nein, nicht jede Immobilie kann als Freizeitwohnsitz genutzt werden. Nur Immobilien mit einer speziellen Widmung dürfen auf diese Weise verwendet werden. Ohne diese Widmung ist die Nutzung für Ferien oder als Zweitwohnsitz nicht erlaubt.
Werden neue Freizeitwohnsitzwidmungen erteilt? +

Die Vergabe neuer Freizeitwohnsitzwidmungen ist in Tirol stark reglementiert. Eine entscheidende Rolle spielt dabei die Freizeitwohnsitzquote von 8 %. Hat eine Gemeinde diese Quote bereits erreicht, sind keine weiteren Widmungen möglich.

Ausnahmen sind unter bestimmten Bedingungen denkbar, z. B.:

  • Bei einer Erbschaft

  • Bei Änderung der persönlichen Lebensumstände

Trotzdem bleibt es schwierig, eine neue Freizeitwohnsitzwidmung zu erhalten.

Was passiert bei unzulässiger Nutzung? +
Wenn eine Immobilie ohne entsprechende Widmung als Freizeitwohnsitz genutzt wird, drohen Strafen. Die Behörden können eine Untersuchung einleiten, wenn es Hinweise auf eine widerrechtliche Nutzung gibt, zum Beispiel durch eine Anzeige.
Wie verhalte ich mich, wenn die Behörde ermittelt? +
Bei einer behördlichen Untersuchung müssen Eigentümer mitwirken und die Nutzung dokumentieren. Eine rechtzeitige juristische Beratung kann helfen, Risiken zu minimieren.
Welche Strafen drohen? +
Bei Verstößen gegen das Freizeitwohnsitzverbot kann eine Geldstrafe von bis zu 40.000 Euro verhängt werden, abhängig von der Schwere des Vergehens und der Häufigkeit. In der Praxis betragen die Strafen für Erstverstöße meist zwischen 500 und 4.000 Euro.
Kann eine Immobilie zwangsversteigert werden? +
Ja, in bestimmten Fällen kann eine Immobilie zwangsversteigert werden. Dies ist möglich, wenn das Objekt nach der Einführung einer neuen Regelung in 2021 erworben wurde, sich in einer "Vorbehaltsgemeinde" befindet und ein behördlicher Unterlassungsbescheid nicht befolgt wird.
Welche legale Nutzung ist erlaubt, wenn keine Freizeitwohnsitzwidmung vorliegt? +

Wenn eine Immobilie keine Freizeitwohnsitzwidmung hat, gibt es dennoch legale Nutzungsmöglichkeiten:

  • Anlageobjekt: Die Immobilie bleibt unbewohnt und wird als Wertanlage gehalten.

  • Hauptwohnsitz: Der Eigentümer oder ein Dritter nutzt die Immobilie dauerhaft als Wohnsitz.

  • Langfristige Vermietung: Die Immobilie wird an eine Person vermietet, die dort ihren Lebensmittelpunkt hat.

  • Arbeits- oder Ausbildungswohnsitz: Der Eigentümer oder ein Nutzer verwendet die Immobilie für berufliche oder studienbedingte Aufenthalte.

Zusätzlich gibt es Möglichkeiten für touristische Vermietung oder Beherbergungsbetriebe, allerdings sind hier weitere gesetzliche Auflagen zu prüfen.


Fazit

Der Kauf oder die Nutzung eines Freizeitwohnsitzes in Tirol unterliegt strengen Regelungen. Um hohe Strafen oder eine Zwangsversteigerung zu vermeiden, muss eine Widmung vorliegen. Wir empfehlen, sich frühzeitig rechtlich beraten zu lassen, um Fallstricke zu umgehen.

 

Bei Fragen oder auf der Suche nach einer passenden Immobilie stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite!